Freitag, Jänner 20, 2006

 

Unterscheidungsreize und Verhaltenskontrolle

Es stellt ein Kennzeichen der Operanten Konditionierung dar, dass die Verstärkung oder Bestrafung stets erst als Folge einer Verhaltensweise auftritt. Man kann damit zwar die Häufigkeit des Auftretens einer Verhaltens-weise erhöhen oder vermindern, aber mit den Verhaltenskonsequenzen allein ist keine Verhaltenskontrolle möglich. […] Skinner studierte aber operante Verhaltensweisen, also solche, die er unter seine Kontrolle bringen wollte. Dies gelingt nur unter Verwendung von Reizen, die darauf hinweisen, wann eine Verhaltensweise angemessen ist und wann nicht. So ist zügiges Fahren auf der Autobahn notwendig, vor einer »roten« Ampel jedoch sollte man seinen Wagen lieber anhalten. Auf einer Sportveranstaltung darf man seine Mannschaft mit lautem Schreien anfeuern; im Rahmen einer schriftlichen Prüfungssituation dürfte ein derartig auffälliges Verhalten kaum Verstärkung nach sich ziehen. Das Erzählen von Witzen wird von den Gästen einer Party vielleicht honoriert, die Trauergemeinde beim Begräbnis ist darauf wahrscheinlich weniger vorbereitet. Ein Lebewesen muss auf Unterscheidungs- oder diskriminative Reize achten, denn sie ermöglichen dem Lernenden die erforderliche Orientierung. Die Reize helfen dem einzelnen, auf Bedingungen aufmerksam zu werden, unter denen Verstärkungen im Gefolge bestimmter Verhaltensweisen auftreten können. Man lernt, Verhaltensweisen mit positiven Konsequenzen von anderen zu unterscheiden, bei denen mit Verstärkungen unter keinen Umständen zu rechnen ist.
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